Eilmeldungen
Weihnachtsbrief
Update 04.12.2020
Ohne Vorankündigung hat die Bayerische Staatsregierung nun auch den organisierten Freizeitsport auf Sportstätten unter freiem Himmel gänzlich untersagt. Grundlage ist die jüngst veröffentlichte >>9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Auszug des Anschreiben vom BLSV vom 5.11.2020
Am Donnerstag, 29. Oktober, hat die Bayerische Staatsregierung aufgrund der dramatischen Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens umfangreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen, die seit Montag, 2. November, gelten. Seit Bekanntgabe der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. Bay. IfSMV) am Freitag steht die gute Nachricht fest: Individualsport auf Sportanlagen ist unter Einschränkungen möglich!
Diese Präzisierung, die in § 10 der 8. Bay. IfSMV beschrieben wird, besagt, dass Sportanlagen nicht grundsätzlich vollständig geschlossen werden müssen, sondern für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen – allerdings nur unter der Einschränkung, dass Individualsportarten entweder „allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden.
Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Landeskader erlaubt
Eine weitere positive Nachricht wird in § 10 (2) der 8. Bay. IfSMV geregelt. Demnach können neben Berufssportlern auch Leistungssportler der Bundes- und Landeskader unter bestimmten Voraussetzungen während des Lockdowns Wettkämpfe bestreiten oder trainieren (vgl. den Link bzw. den Wortlaut unter § 10 (2) in der 8. Bay. IfSMV). Unter folgendem Link finden Sie die aktuell gültige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Update 13.11.2020
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/
Die Einschränkungen, die seit Montag für unsere Sportlerinnen und Sportler gelten, sind gravierend. Ein Lichtblick ist dabei, dass zumindest der Sportbetrieb für Individualsportarten sowie für unsere „Olympiasieger von morgen“ in den Landeskadern, wenn auch unter Einschränkungen, möglich ist. Auch in dieser schwierigen Phase sind wir davon überzeugt, dass unsere Sportvereine und Sportfachverbände verantwortungsvoll im Sinne ihrer Sportlerinnen und Sportler handeln. Die Gesundheit aller steht hierbei immer klar im Mittelpunkt!
Aktuelle FAQs
Unter folgenden Link finden Sie die FAQs des Bayerischen Innenministeriums, die an die 8. Bay. IfSMV vom 30. Oktober angepasst wurden.
Auch der BLSV passt seine FAQs immer an die aktuellen Regelungen an. Trotzdem sind immer noch Detailfragen offen, die wir zusammen mit dem Bayerischen Innen- und Sportministerium klären, um die Informationen dann an Sie weitergeben zu können. Diese werden fortlaufend in die FAQs des Innenministeriums und des BLSV eingepflegt.
Fragen, die wir schon mit dem Innenministerium klären konnten:
1. Klarstellung bzw. Definition des Begriffs Individualsports.
Unter Individualsport wird jede Sportausübung verstanden, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erfolgt. Diese Regelung gilt über alle Sportarten hinweg.
2. Ist die Regelung auch für den Kampfsport gültig?
Ja, die Regelung gilt für alle Sportarten, auch für den Kampfsport.
3. Wenn die Sportanlagen für den Individualsport geöffnet bleiben dürfen, gelten dann weiterhin die Regelungen aus dem Rahmenhygienekonzept Sport?
Ja, auch bei der Ausübung des Individualsports müssen die Vorschriften aus dem Rahmenhygienekonzept Sport eingehalten werden.
BLSV-Präsident Jörg Ammon und DOSB-Präsident Alfons Hörmann in „Blickpunkt Sport“
Hier finden Sie Berichte zum Lockdown aus der Sendung „Blickpunkt Sport“ vom Sonntagabend, 1. November 2020.
Corona-Lockdown – Beschränkungen auch im Sport – mit Statement von BLSV-Präsident Jörg Ammon
Alfons Hörmann: „Es muss im Sport einige Anpassungen geben“ – Diskussion mit DOSB-Präsident Alfons Hörmann
Der beste Schutz für alle Sportlerinnen und Sportler ist immer noch: Abstand halten, Mund-Nasenschutz tragen und wo immer möglich die Kontakte einschränken! In unserer Lebensgemeinschaft Sport werden wir diese Krise gemeinsam durchstehen.
Bitte bleiben Sie gesund!
Liebe Mitglieder, Sicherheit und Gesundheit ist für uns alle ein unersetzbares Gut. Daher die dringende Bitte und Aufforderung an alle Mitglieder und Besucher unserer Anlage, sich an alle Bestimmungen zum Infektionsschutz zu halten. Erstens dienen diese vor allem dem Schutz von uns allen und natürlich auch jedes einzelnen und zweitens sind wir verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und deren Einhaltung zu überprüfen. Danke für ihr Verständnis und ihre Disziplin – sie wird uns einen reibungslosen Betrieb unserer Anlage erlauben.
Der Vorstand des SSKC Poseidon Aschaffenburg 06 e.V.
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Hilfreiche Links zum Thema Corona-19 und Handlungsempfehlungen:
8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8.BayIfSMV):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_8-10
Rahmenhygienekonzept Sport:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-534/
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/Handlungsempfehlungen.pdf
Aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus
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